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SWK 22, 1. August 1994, Seite 117

GrESt: Bemessung

DieGrunderwerbsteuerfür einen Grundstücksanteil, für den schon Pläne zur Errichtung eines Wohnhauses vorliegen, ist vom anteiligen Entgelt für das Grundstück einschließlich der Errichtungskosten des Hauses zu entrichten — (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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