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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 117
Cannabisharz: Zoll
• Dem Besitzer vonCannabisharzkann der darauf entfallende Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer vorgeschrieben werden — (§ 174 Abs. 3 lit. a ZollG 1988), (Abweisung)
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