Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 11, November 2018, Seite 799

Klauselurteil zu Zahlungsdienste-AGB

Joseph P. Moser

§§ 6, 28, 30 KSchG; §§ 3, 4, 26, 28, 30 ZaDiG 2009

Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger, wenn es dem Zahlungsdienstnutzer möglich ist, während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden aus dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Möglichkeit für den Kunden, Daten auch anderweitig abzuspeichern, erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.

Der „Cut-off“-Zeitpunkt darf nicht willkürlich festgesetzt sein, vielmehr muss er tatsächlich „nahe dem Ende des Geschäftstages“ liegen. Mangels allgemeingültiger, branchenüblicher Schließzeiten im Bankensektor ist eine Orientierung an den Schließzeiten der Geschäftsstellen der konkreten Bank vertretbar.

Aus den Entscheidungsgründen:

2. Klausel 1 und 2

1. Die Postbox ist ein elektronischer Briefkasten, in den Erklärungen des KI eingehen. Die Postbox ist über das Online-Banking und das Mobile-Banking abrufbar. Sämtliche Mitteilungen werden vom KI in elektronischer Form in die vom Kunden aktivierte Postbox übermittelt, worüber der Kunde mittels E-Mail verständigt wird. Mit der Nutzung der Postbox verzichtet der Kunde ausdrücklich auf den postalischen Versand der Dok...

Daten werden geladen...