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Verfahren: Wiederaufnahme
• Wenn der Abgabepflichtige eine Berufung gegen dieWiederaufnahmedes Verfahrens eingebracht hat, ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht berechtigt, neuerliche Sachbescheide zu erlassen — (§ 67 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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