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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 110

Ausgaben: zeitliche Zuordnung

Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für den Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechendeErsatzforderungbucht — (§ 19 Abs. 2 EStG 1972)

Der Beschwerdeführer hat unter anderem Einkünfte aus der Vermietung einer Liegenschaft. Er machte unter der Bezeichnung „Erhaltungskosten a conto Firma B. & Co.“ 600.000 S (1980), 750.000 S (1981) und 450.000 S (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche Abzugsfähigkeit. Laut Aktenlage hatte das Finanzamt zwischenzeitig im Zuge abgabenrechtlicher Erhebungen bei anderen Steuerpflichtigen davon Kenntnis erlangt, daß den gegenständlichen Akontozahlungen folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Die Immobilienverwaltung Herbert T. erteilte nach Rücksprache mit dem Beschwerdeführer unbestimmte Bauaufträge an die Firma B. & Co. (deren Alleingesellschafter Herbert T. ist) und leistete hiefür buchmäßige Akontozahlungen. Mit diesen Akontozahlungen belastete die Immobilienverwaltung Herbert T. das Konto des Beschwerdeführers, der di...

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