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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 109
Fahrbahnherstellung OÖ
• Bei Vergrößerung eines durch die Verkehrsfläche aufgeschlossenen Bauplatzes in Linz, für den schon einmal ein Beitrag zu den Kosten der Herstellung der Fahrbahn gezahlt wurde, kann neuerlich ein Beitrag für dieErgänzungsflächevorgeschrieben werden — (§ 20 OÖ Bauordnungsnovelle 1988), (Abweisung)
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