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SWK 22, 1. August 1994, Seite R 108

Verfahren: Berufung

Eine Berufungsentscheidung, mit der die Berufung gegen einenvorläufigenBescheid (allein) als unbegründet abgewiesen wird, ändert nichts an der vorläufigen Festsetzung — (§ 289 Abs. 2 BAO)

Im Beschwerdefall war die Abgabenbehörde erster Instanz berechtigt und verpflichtet, eine endgültige Abgabenfestsetzung oder die Endgültigerklärung der vorläufigen Abgabenfestsetzung vorzunehmen. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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