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SWK 22, 1. August 1994, Seite 108

Vergnügungssteuer Wien

EinWarengewinnautomat,bei dem der Benützer nicht erkennen kann, welche Waren er beim Einwurf einer Münze erhalten wird, unterliegt in Wien der Vergnügungssteuer von 14.000 S je Apparat und begonnenem Kalenderjahr — (§ 6 Abs. 4 Wr. VergnStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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