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Abflußzeitpunkt von Zinsen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Vermietungen
Abflußzeitpunkt von Zinsen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern und Vermietungen
Geschuldete Zinsen können Betriebsausgaben und Werbungskosten sein
VON MAG. DR. WILHELM KOITZ
In SWK-Heft 15/1994, Seite A 357 f., wird von Dr. Gerhard Kohler zu Recht auf die Problematik des Verausgabungszeitpunktes von Zinsen bei einem Kontokorrentverhältnis sowie bei Vorliegen eines Darlehenskontos hingewiesen. Im Zuge einer beim Bundesministerium für Finanzen getätigten Anfrage wurde unter Berücksichtigung des VwGH-Erkenntnisses vom , 93/14/0164, unter der Geschäftszahl P 2284/2/1-IV/6/94 mit nachfolgende Auskunft erteilt:
„Die EStR 1984 sind, soweit nicht Änderungen in der Rechtsprechung bzw. in den Steuergesetzen eintreten, als Auslegungsbehelf zu beachten.
Nach Abschn. 22 Abs. 2 EStR 1984 führt die Belastung des Bankkontos mit Zinsen und Spesen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG insoweit zu einer Verausgabung, als die Zinsen- oder Spesenbelastung in eine neue Verpflichtung (z. B. durch Anerkennung des Rechnungsabschlusses bei einem Kontokorrentverhältnis, § 355 HGB) umgewandelt wird. Weiters bestehen keine Bedenken, die Verausgabung aufgrund eines vom Schuldner unbeanstandet angenommenen Kontenabschlusses bereits in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, für das der Kontenabs...