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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• EinFinanzstrafverfahrenkann eingeleitet werden, wenn die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für den Verdacht eines Finanzvergehens ausreichen — (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
(, 93/15/0132)