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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite 176

Finanzstrafverfahren: Einleitung

EinFinanzstrafverfahrenkann eingeleitet werden, wenn die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für den Verdacht eines Finanzvergehens ausreichen — (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

(, 93/15/0132)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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