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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite 175

Vollmacht im Finanzstrafverfahren

Eine im Finanzstrafverfahren vorgelegteVollmachteines Rechtsanwaltes bewirkt nicht, daß der Anwalt auch in administrativen Abgabensachen Vertreter des Abgabepflichtigen ist — (§ 83 Abs. 1 BAO)

Der Beschwerdeführer hatte in einem Finanzstrafverfahren eine Vollmacht für einen Rechtsanwalt vorgelegt, laut welcher der Rechtsanwalt „zur Vertretung des Beschwerdeführers in allen Rechts- sowie sonstigen Angelegenheiten sowohl vor Gerichten als auch vor anderen Behörden ermächtigt sowie zur Entgegennahme der Zustellungen von Klagen und behördlichen Schriftstücken, insbesondere Bescheiden, berechtigt ist.“ Da der Beschwerdeführer einen an seine Wohnadresse zuzustellenden Vorhalt des Finanzamtes betreffend Abgabenfestsetzung für die Jahre 1984 bis 1989 nicht behoben hatte, wurde dieser Vorhalt am Dr. P. zugestellt. Dieser verweigerte weder die Annahme der Sendung noch teilte er dem Finanzamt mit, er sei im Abgabenverfahren nicht ermächtigt, Zustellungen für den Beschwerdeführer entgegenzunehmen. Die an den Beschwerdeführer gerichteten Bescheide vom betreffend Umsatz- und Einkommensteuer sowie Verspätungszuschläge für die Jahre 1984 bis 1989 (in der Folge...

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