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Leibrente: Steuerpflicht
• EineLeibrente,die zur Abgeltung eines testamentarisch erworbenen Anspruches auf ein Fruchtgenußrecht gezahlt wird, ist sofort ohne die Einschränkung des letzten Satzes der Bestimmung des § 29 Z 1 EStG 1972 einkommensteuerpflichtig — (§ 29 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
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