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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite 173

Leibrente: Steuerpflicht

EineLeibrente,die zur Abgeltung eines testamentarisch erworbenen Anspruches auf ein Fruchtgenußrecht gezahlt wird, ist sofort ohne die Einschränkung des letzten Satzes der Bestimmung des § 29 Z 1 EStG 1972 einkommensteuerpflichtig — (§ 29 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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