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Betriebspensionsverlust - Untreue
• Betriebspensionsverlust — Untreue
Erst nachträglich entdeckte, während des aufrechten Dienstverhältnisses begangene gravierende Treuepflichtverstöße eines Arbeitnehmers rechtfertigen die Einstellung der Betriebspension auch ohne diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel. (Zu § 7 Abs. 1 BPG; 9 Ob A 64/94)