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SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite 060

So haben die Arbeitsgerichte entschieden

Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien

Betriebspensionsverlust — Untreue

Erst nachträglich entdeckte, während des aufrechten Dienstverhältnisses begangene gravierende Treuepflichtverstöße eines Arbeitnehmers rechtfertigen die Einstellung der Betriebspension auch ohne diesen Fall erfassende Treuepflichtklausel. (Zu § 7 Abs. 1 BPG; 9 Ob A 64/94)

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