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Ausländerbeschäftigung und EWR
Ausländerbeschäftigung und EWR
Vorgangsweise bei Familienangehörigen österreichischer Staatsbürger
VON DR. MANFRED PICHELMAYER
Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am wurden die Ausnahmetatbestände des Ausländerbeschäftigungsgesetzes erweitert. So sind nunmehr neben zahlreichen anderen Ausnahmen für folgende Personen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nicht anzuwenden:
1. Ausländer, die Ehegatten österreichischer Staatsbürger sind sowie Kinder (einschließlich Adoptiv- und Stiefkinder) österreichischer Staatsbürger, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen der österreichische Staatsbürger Unterhalt gewährt.1)
2. Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates sowie Ehegatten eines Staatsangehörigen eines EWR-Mitgliedstaates, der eine selbständige oder unselbständige Beschäftigung ausübt sowie die Kinder dieses Staatsangehörigen, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen er Unterhalt gewährt, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates besitzen.2)
Somit unterliegen die Staatsbürger folgender Staaten nicht mehr dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, N...