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ÖBA 11, November 2018, Seite 771

FMA veröffentlicht finales Organisationsrundschreiben WAG 2018

Mit dem Organisationsrundschreiben WAG 2018 aktualisiert die FMA das WAG-Organisationsrundschreiben aus dem Jahr 2015. Im überarbeiteten Rundschreiben werden nunmehr Bestimmungen des WAG 2018 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 berücksichtigt. Inhaltlich befasst sich das Dokument primär mit der Organisation und den Aufgaben der (Wertpapier-)Compliance-Funktion. Darüber hinaus enthält es auch Vorgaben zum Safeguarding Officer, zum Risikomanagement, zur internen Revision sowie zum Beschwerdewesen. Somit befasst sich das Rundschreiben mit der inhaltlichen Ausgestaltung der gem. WAG 2018 einzurichtenden unabhängigen Funktionen.

In Bezug auf die allgemeinen organisatorischen Anforderungen des Rundschreibens kann der tatsächliche Organisationsgrad zwar je nach Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes variieren, Rechtsträger müssen aber u.a. die folgenden Anforderungen einhalten:

Schaffung einer Organisationsstruktur, durch die Berichtspflichten und Aufgaben dokumentiert sind;

Aufrechterhaltung von internen Kontrollmechanismen;

Erfüllung der Aufgaben durch ausreichend qualifizierte Mitarbeiter;

Schaffung eines internen Berichtswesens.

Zudem müssen folgende Punkte umgesetzt werde...

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