Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 1. Dezember 1994, Seite 057

Die Personengesellschaft als Gewerberechtsträger

Die Personengesellschaft als Gewerberechtsträger

Mag. Dr. Thomas Keppert

GewO-Novelle 1992 von großer praktischer Bedeutung

VON DR. THOMAS KEPPERT

Durch die GewO-Novelle 1992 wurden mit Wirksamkeit ab dem maßgebliche Änderungen hinsichtlich des gewerberechtlichen Geschäftsführers vorgenommen (vgl. Keppert, SWK-Heft 13/14/1993, Seite B 15 f.). Von allen Neuerungen ist die nunmehr bestehende Möglichkeit, auch bei Personenhandels- bzw. Erwerbsgesellschaften einen nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtigen und mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer der Gesellschaft zum gewerberechtlichen Geschäftsführer zu bestellen (§ 9 Abs. 4 GewO), von eminenter praktischer Bedeutung.

War in der Vergangenheit de facto keine Möglichkeit gegeben — außerhalb von juristischen Personen — an einen Befähigungsnachweis gebundene Gewerbe auszuüben, wenn keiner der Unternehmensbetreiber über den notwendigen Befähigungsnachweis persönlich verfügt hat, so ist nunmehr die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen viel einfacher durch eine Personenhandels- oder Erwerbsgesellschaft zu erreichen. Zur Gründung einer Personenhandels- oder Erwerbsgesellschaft ist kein Gesellschaftskapital erforderl...

Daten werden geladen...