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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 032

Lohnzettel können ab 1995 elektronisch übermittelt werden

übermittelt werden

Finanzministerium und Radio-Austria bieten elektronischen

Datenaustausch an

(apa) — Ab Jänner 1995 können Lohnzettel (L 16), die vom Steuerreformgesetz 1993 vorgeschrieben sind, über elektronischen Datenaustausch (EDI/Electronic Data Interchange) von Arbeitgebern oder Steuerberatern an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das Finanzministerium bietet diese Möglichkeit gemeinsam mit Radio Austria Communications (RAC) an.

RAC übernimmt dabei die Rolle eines Clearing-Hauses. Die Übermittlung kann per Telefon oder über die Datenübertragungsdienste Datex-P oder X.400 erfolgen. Bei großen Datenmengen nimmt RAC auch Magnetbänder an.

Die einlangenden Lohnzettel werden einer automatischen Prüfung unterzogen, von deren Ergebnis der Absender verständigt wird, der den korrigierten Lohnzettel erneut versendet.

Das Verfahren ist laut Radio-Austria auch bei kleinen Datenmengen kostengünstig, da das Finanzministerium den größten Teil der Kosten trägt. Der Teilnehmer zahlt lediglich für die Datenübertragung und die von Radio-Austria ausgestellten Empfangsbestätigungen. Technische Voraussetzung für die Datenübertragung ist beim Versender ein PC und ein Standard-Modem.

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