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Herabsetzung der Prüfungsgrenzen des RLG
Herabsetzung der Prüfungsgrenzen des RLG
Eine Herausforderung für den Berufsstand
VON STB GERHARD GAEDKE, GRAZ
Das Rechnungslegungsgesetz ist aufgrund der durch Österreich übernommenen Verpflichtungen im EWR-Vertrag bereits verpflichtend anzupassen. Daß die Auswirkungen dieser Anpassung alle in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertretenen Berufsgruppen trifft, kann nicht früh genug aufgezeigt werden, und es bedarf zur Lösung der auftretenden Probleme der besten Kräfte des Berufsstandes.
Dr. Altenburger1) hat rechtzeitig auf die im EWR-Vertrag übernommene Verpflichtung, binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des EWR-Vertrages die EG-Richtlinien zur Rechnungslegung umzusetzen, aufgezeigt. Ebenso verweisen Doralt/Nowotny2) auf die Anpassungsverpflichtung. Demnach besteht die Verpflichtung, im Rechnungslegungsgesetz die Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtes sowie die Pflicht zur Abschlußprüfung vom Erreichen neuer, niedrigerer Grenzen abhängig zu machen (Überschreiten von zwei der drei Merkmale: 28 Mio. Schilling Bilanzsumme, 56 Mio. Schilling Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer). Selbst unter Berücksichtigung einer möglichen Wertanpassung vorgenannter Ziffern (38,5 Mio. Schilling Bilanzsumme, 77 Mio. Schilling Net...