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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 031

Herabsetzung der Prüfungsgrenzen des RLG

Herabsetzung der Prüfungsgrenzen des RLG

Gerhard Gaedke

Eine Herausforderung für den Berufsstand

VON STB GERHARD GAEDKE, GRAZ

Das Rechnungslegungsgesetz ist aufgrund der durch Österreich übernommenen Verpflichtungen im EWR-Vertrag bereits verpflichtend anzupassen. Daß die Auswirkungen dieser Anpassung alle in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder vertretenen Berufsgruppen trifft, kann nicht früh genug aufgezeigt werden, und es bedarf zur Lösung der auftretenden Probleme der besten Kräfte des Berufsstandes.

Dr. Altenburger1) hat rechtzeitig auf die im EWR-Vertrag übernommene Verpflichtung, binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten des EWR-Vertrages die EG-Richtlinien zur Rechnungslegung umzusetzen, aufgezeigt. Ebenso verweisen Doralt/Nowotny2) auf die Anpassungsverpflichtung. Demnach besteht die Verpflichtung, im Rechnungslegungsgesetz die Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtes sowie die Pflicht zur Abschlußprüfung vom Erreichen neuer, niedrigerer Grenzen abhängig zu machen (Überschreiten von zwei der drei Merkmale: 28 Mio. Schilling Bilanzsumme, 56 Mio. Schilling Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer). Selbst unter Berücksichtigung einer möglichen Wertanpassung vorgenannter Ziffern (38,5 Mio. Schilling Bilanzsumme, 77 Mio. Schilling Net...

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