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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 092

IFB: Vorführ-LKW

EinVorführ-LKWist als gebrauchter LKW anzusehen — (§ 10 Abs. 4 EStG 1988)

Gemäß dem vorletzten Satz des § 10 Abs. 4 EStG 1988 in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung des AbgÄG 1989 darf für gebrauchte Lastkraftwagen ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden; diese Bestimmung ist gemäß Art. II Z 2 lit. a des zuletzt zitierten Bundesgesetzes auf gebrauchte Lastkraftwagen anzuwenden, die nach dem angeschafft oder hergestellt werden.

Nach der Lehre (vgl. Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, Tz. 39 zu § 7 EStG 1972, und Doralt, Kommentar zum EStG 1988, Tz. 63 und 76 zu § 10), der sich der Verwaltungsgerichtshof anschließt, sind zwar nicht reine Ausstellungsfahrzeuge, wohl aber Vorführfahrzeuge als gebraucht anzusehen.

Für die Unterscheidung zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen ist nämlich — anders als der Beschwerdeführer meint — nicht ausschlaggebend, ob ein Fahrzeug schon für den Güter- oder Personentransport verwendet wurde, sondern ob es schon in einer Weise verwendet wurde, daß darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken ist ...

Daß es sich bei dem vom Beschwerdeführer angeschafften LKW um einen lärmarmen LKW handelt, steht dieser Auslegung nicht entgegen, weil ...

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