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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 092

Haftungsprovisionen: Bürgschaftsverpflichtungen

Es liegt keinerückwirkende Vereinbarungvor, wenn sich eine Haftungsprovision nicht auf erst in der Zukunft aufzunehmende Kreditschulden, sondern auf bereits bestehende Bürgschaftsverpflichtungen bezieht — (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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