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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 091

Vollstreckung: Einstellung

EineVollstreckungist einzustellen und es ist keinePfändungsgebührvorzuschreiben, wenn der voraussichtliche Versteigerungserlös nicht einmal die Vollstreckungskosten deckt — (§ 16 Abs. 6 AbgEO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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