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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 088

GmbH: Beendigung

Eine GmbH erlischt nicht schon mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit ihrerVollbeendigung,wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist — (§ 1 UStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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