Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 036

BEWERTUNG

BEWERTUNG

Schallplattensammlung (§ 10 BewG)

Die Witwe nach einem Mitte 1985 verstorbenen Steuerpflichtigen hat im Vermögensbekenntnis für die Erbschaftssteuer die Schallplattensammlung ihres Gatten mit 200.000 S angegeben. Nachdem dem Finanzamt zur Kenntnis gekommen ist, daß die Schallplattensammlung von der Österr. Nationalbibliothek Ende 1986 um 3 Mio. S angekauft worden ist, erfolgte eine Wiederaufnahme. Da Erwerber die Republik Österreich war, kann angenommen werden, daß der Preis von 3 Mio. S kein Liebhaberpreis, sondern der gemeine Wert nach § 10 BewG war (/ 0032).

Daten werden geladen...