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SWK 18, 20. Juni 1994, Seite 035

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Rückstellung für Lehrlingskosten (§ 4 Abs. 4 EStG)

Schließt ein Unternehmer Lehrlingsverträge ab, so kann davon ausgegangen werden, daß der Wert der Gegenleistung nicht hinter den vom Unternehmer erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen zurückbleibt. Vielmehr könne auch durch einen Überbestand an Lehrlingen das Image des Unternehmens erhöht werden (Hinweis auf BFH , BStBl. 1993 II 441). Damit sind Rückstellungen für drohende Verluste aus Lehrlingsverhältnissen steuerlich nicht anzuerkennen. ().

Pflichtversicherung (§ 4 Abs. 4 Z 1 EStG)

Erhielt ein Arzt wegen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eine Ermäßigung der Beiträge zum Wohlfahrtsfonds, dann stellen die späteren Nachzahlungen dieser Beträge keinen Pflichtbeitrag dar. Denn der Arzt wäre nicht verpflichtet, diese Zeiten nachzukaufen ().

Atypisch stille Gesellschaften, keine Rückwirkung (§ 23 Abs. 2 EStG)

Gründet der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH erst am eine atypisch stille Gesellschaft mit seiner GmbH und wird dabei vereinbart, daß er bereits am Ergebnis des Jahres 1990 in vollem Umfang teilnimmt, dann ist die rückw...

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