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Was bei der Beschäftigung von Schülern und Studenten in den Ferien zu beachten ist
Was bei der Beschäftigung von Schülern und
Studenten in den Ferien zu beachten ist
Steuer-, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Zweifelsfragen
VON EDUARD MÜLLER
Die Beschäftigung von Schülern und Studenten in den Schul- bzw. Hochschulferien wirft regelmäßig Zweifelsfragen in bezug auf die — großteils nicht korrespondierenden — Bestimmungen des Arbeitsrechtes, der Sozialversicherung, des Steuerrechtes sowie der Familienbeihilfe auf, die im folgenden kurz erläutert werden sollen.
Arbeitsrechtliche Aspekte der Ferialpraxis
Arbeitsrechtlich ist bei der Ferialpraxis zu beachten, ob die Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgt oder nicht. Werden die allgemeinen Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis erfüllt (persönliche bzw. wirtschaftliche Abhängigkeit im Sinne des AngG oder des ABGB), unterliegen die Praktikanten sämtlichen für den jeweiligen Betrieb geltenden arbeitsrechtlichen Normen (Kollektivvertrag, Angestelltengesetz, EFZG, Urlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.). Bei Arbeitsverhältnissen, die mehr als einen Monat dauern, ist seit die Ausstellung eines Dienstzettels zwingend vorgeschrieben. Handelt es sich hingegen um ein Volontariat, so erübrigt sich die Frage nach der arbeitsrechtlichen Behandlung, da echte Volontäre kein Entgelt erhalten und nicht in den...