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Bewertung forstwirtschaftlichen Vermögens (II)
, 2021-0.420.863, BMF-AV 2021/88.
Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
Dieser Erlass betrifft die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens, BMF-010202/0104-VI/3/2014, verlautbart im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am , in der Fassung der Kundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom .