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AVR 4, August 2021, Seite 144

VwGH folgt EuGH: Verspätet ausgezahlte Vorsteuerüberhänge sind zu verzinsen

AVR 2021/15

§§ 205, 205a, 212a BAO

Es zeigt sich somit, dass die BAO zwar keine allgemeine Verzinsung von Abgabenschulden S. 145 kennt, sehr wohl aber mehrere Zinstatbestände enthält, die dem VwGH […] in Verfahren beantragter Zinsen von Umsatzsteueransprüchen eine Rechtsanalogie zur Auflösung des derzeit bestehenden Normenkonflikts zwischen nationalem Recht und (nicht unmittelbar anwendbarem) Unionsrecht erlauben. […] Als Zinssatz legen sowohl § 205 BAO als auch § 205a BAO und § 212a BAO zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz fest. Dieser Zinssatz ist daher auch in Fällen der Verzinsung von Umsatzsteueransprüchen heranzuziehen.

Sachverhalt: Aus der Umsatzsteuervoranmeldung des Revisionswerbers für August 2007 ergab sich ein Vorsteuerüberhang. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Vorsteuerbeträge zum Teil nicht an und setzte sie in niedrigerer Höhe fest. Der Revisionswerber erhob Beschwerde gegen den Festsetzungsbescheid und in der Folge gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007. Mit Bescheid des UFS vom Mai 2013 wurden die strittigen Vorsteuern in voller Höhe zuerkannt und gutgeschrieben. Der Steuerpflichtige begehrte daraufhin Beschwerdezinsen gemäß § 205a BAO vom an (Inkrafttreten des § 205a BAO) bis Mai 2013.

Das Finanzamt...

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