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Erspart das Steuerreformgesetz 1993 den Steuerberater?
Erspart das Steuerreformgesetz 1993
den Steuerberater?
Was dachte sich der Finanzausschuß bei der Pauschalierung?
Die nunmehr ab mögliche Pauschalierung wird mehrfach als verfassungswidrig bezeichnet, da die gesetzliche Regelung nicht auf die unterschiedlichen Branchen Rücksicht nimmt. Überall wird zwar über die Pauschalierung geschrieben, doch noch keiner hat die wirkliche Verfassungswidrigkeit aufgezeigt. In dem zwangshaften Erfolgsstreben nach der doch bereits politisch versprochenen Pauschalierung, bei der man sich — wie unser Staatssekretär dies bei jedem seiner Vorträge kundtut — jedenfalls den teuren Steuerberater erspart, wurde im Finanzausschuß des Guten zuviel getan.
Mit der Neufassung des § 17 Abs. 1 EStG durch den Finanzausschuß ist, wie den Erläuterungen (SWK-Heft 33/1993, Seite T 165) zu entnehmen ist, ein Widerspruch beseitigt worden. Denn vorher wäre der Pauschalierungssatz von 12% bei Freiberuflern nicht zur Anwendung gekommen. Denn Berechnungsbasis der Pauschalierung war nur der Umsatz nach § 125 Abs. 1 lit. a BAO. Da die Umsätze aus selbständiger Arbeit i. S. d. § 22 EStG ausdrücklich aus dem Umsatz nach § 125 Abs. 1 lit. a BAO ausgenommen sind, wäre daher die Pauschalierung beim Freiberufler stets 12% von Null gewesen. Damit nicht dieses Ergebnis eintritt und dami...