Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei: Stille Beteiligung
•Liebhabereikann angenommen werden, wenn der Steuerpflichtige eine stille Beteiligung einging, die er nach dreieinhalb Jahren zu einen garantierten Preis von 70% verkaufen konnte und für die innerhalb der Behaltefrist kein Totalgewinn zu erwarten war — (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)
()