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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Umgründungen und Umsatzsteuer (§ 1 UStG)
Die umsatzsteuerlichen Wirkungen der Umgründungen treten mit dem Tag der Anmeldung der Umgründungsmaßnahmen im Firmenbuch ein, auch wenn strenggenommen eine neu entstehende Gesellschaft erst mit dem Tag der Eintragung Unternehmer werden könnte ( GZ 09 0201/1-IV/9/93; SWK-Heft 35/1993, Seite A 579).
Verdeckte Gewinnausschüttung kein Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Z 2 b UStG)
Tatbestandsmerkmal der Eigenverbrauchsbesteuerung sind die nichtabzugsfähigen Aufwendungen; liefert z. B. eine Gemeinde mit ihrem E-Werk verbilligt Strom an eine Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, liegt nicht der Tatbestand nichtabzugsfähiger Aufwendungen vor; daher ist (entgegen der Ansicht von Kranich in FS-Bauer) keine Eigenverbrauchsbesteuerung in der Differenz auf das angemessene Entgelt vorzunehmen (Michael Scheiner in ÖStZ 1993, 358).