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SWK 1, 1. Jänner 1994, Seite 015

Kurzfristige Änderung der Übergangsgewinnbesteuerung verfassungswidrig?

Kurzfristige Änderung der Übergangsgewinnbesteuerung verfassungswidrig?

Werner Steinwendner

Änderungen im § 37 EStG 1988 — ein Willkürakt für die Steuerpflichtigen?

VON STB WERNER STEINWENDNER

Im Zuge der Steuerreform 1993 erfolgte eine Änderung der Übergangsgewinnbesteuerung ab . Geht ein Steuerpflichtiger freiwillig oder zwangsweise zur doppelten Buchführung über, verliert er die Begünstigung des halben Steuersatzes (Änderungen im § 37 EStG 1988).

Sind schon die Intentionen des Gesetzgebers für die Aberkennung dieser Steuerbegünstigung bei einem freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht zu verstehen,S. 016 da ohnehin im Jahr 1989 die 7-Jahres-Frist zur Vermeidung von Mißbräuchen eingeführt wurde — so ist diese Gesetzesänderung für einen Pflichtwechsel der Gewinnermittlungsart zum in höchstem Maße unsachlich und stellt für die Steuerpflichtigen einen Willkürakt dar.

Ebenfalls unsachlich ist die Bemerkung in den EB zur Gesetzesvorlage, daß vor allem Freiberufler, bei denen keine Buchführungspflicht besteht, den Wechsel der Gewinnermittlungsart vor allem aus steuerlichen Gründen vorgenommen haben. Eine einfache Gesetzesänderung, nämlich eine Streichung der Begünstigung bei einem freiwilligen Wechsel hätte der »Mißbrauchsvermeidung« vollauf Genüge getan.

Steuerpflichtige, die im Jahr 1991 od...

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