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SWK 1, 1. Jänner 1994, Seite 015

Sollzinsen 1994 nicht mehr absetzbar?

Sollzinsen 1994 nicht mehr absetzbar?

Dr. Johannes Weinberger

Lösung: Einrichtung von 2 Bankkonten

VON DR. JOHANNES WEINBERGER

Der neu eingefügte Abs. 2 des § 2 Endbesteuerungsgesetz legt fest, daß im Zusammenhang mit endbesteuerten Kapitalerträgen im betrieblichen Bereich keine Betriebsausgaben mehr geltend gemacht werden können. Dies bedeutet, daß ab 1994 Sollzinsen auf Kontokorrent- und Girokonten dann nicht mehr steuerlich absetzbar sind, wenn während des Jahres auch Habenzinsen anfallen.

Im neuformulierten § 1 Abs. 3 Endbesteuerungsgesetz wurde bekanntlich der Anwendungsbereich der 22% Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge von natürlichen Personen ausgeweitet. Für derartige Erträge tritt ab auch dann die Abgeltungswirkung ein, wenn sie zu den Betriebseinnahmen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören. Eine Option auf die »Normalbesteuerung« durch die tarifliche Einkommensteuer ist nicht möglich.

Andererseits ist »bundesgesetzlich vorgesehen, daß für Kapitalerträge, die zu den Betriebseinnahmen gehören und für die eine Abgeltung der Einkommensteuer eintritt, bei der Ermittlung des Einkommens Betriebsausgaben nicht berücksichtigt werden« dürfen (§ 2 Abs. 2 Endbesteuerungsgesetz).

Beispiel

Auf einem betrieblichen Kontokorrentkonto fallen während eines Jahres 100.000 S an Sollzinsen und 1000 S an...

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