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SWK 23, 10. August 1994, Seite 122

Edelmetallgegenstände: Punzierung

Die Zurückziehung eines Antrages aufPunzierungvon Edelmetallgegenständen ist auch noch im Berufungsverfahren zulässig — (§ 13 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0126)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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