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SWK 23, 10. August 1994, Seite 119

Rückstellung Jubiläumsgelder

§ 5 EStG 1972)

Eine Rückstellung für die Zahlung vonJubiläumsgeldernist zulässig — (§ 5 EStG 1972)

Die Beschwerdeführerin ist eine AG. Sie schloß mit dem Angestelltenbetriebsrat und mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gesamtvereinbarungen, wonach alle Arbeitnehmer, die eine Dienstzeit von 15, 25, 35 und 40 Jahren vollenden, ein Jubiläumsgeld (Treueprämie) erhalten. Die AG bildete in ihrer Bilanz eine Rückstellung für Jubiläumsgelder.

„Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde dieser Rückstellung die Anerkennung. Die bloße Möglichkeit des künftigen Entstehens einer Verpflichtung reiche für die Rückstellungsbildung nicht aus ...

S. 120

Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen:

... Den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechend besteht bei der Gewinnermittlung des § 5 EStG die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zu bilden, wenn eine Verbindlichkeit dem Grunde nach nicht mit Sicherheit, aber doch mit konkreter Wahrscheinlichkeit besteht oder entstehen wird, oder wenn hinsichtlich der Höhe dieser Verbindlichkeit Ungewißheit besteht. Die Bildung der ...

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