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SWK 33, 20. November 1994, Seite R 172

GrESt: Grundstückserwerb durch Treuhänder

Beim Erwerb eines Grundstückes durch einenTreuhänderist zweimal Grunderwerbsteuer zu entrichten, und zwar einerseits für den Erwerb durch den Treuhänder und andererseits für den Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht durch den Treugeber — (§ 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

(2 Erk., ; 94/16/0117, 0118)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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