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AVR 6, Dezember 2020, Seite 229

Befangenheit von Organen der Abgabenbehörden – kein Ablehnungsrecht

Erich Lochmann

Aufgrund der Judikatur des VwGH zur Aufhebungsmöglichkeit von Prüfungsaufträgen wurde in der Fachliteratur auch die Möglichkeit diskutiert, über § 299 BAO eine Befangenheit eines Außenprüfers geltend zu machen. Außer Acht gelassen wurde dabei, dass die Thematik höchstgerichtlich bereits entschieden ist und weitere ablehnende Judikatur zu diesem Thema vorliegt.

1. Ausgangslage

Im Abgabenverfahren haben die Organe eine Befangenheit selbst wahrzunehmen. Die Regelung in § 76 BAO ist klar und praktikabel ausgestaltet. Rzeszut/Turpin bringen im Hinblick auf die Judikatur des VwGH zur Aufhebung von Prüfungsaufträgen die Möglichkeit ins Spiel, mittels Anträgen gemäß § 299 BAO eine Befangenheit und somit eine Ablehnungsmöglichkeit von Betriebsprüfern zu ermöglichen.

2. Rechtsprechung zum konkreten Fall

Der VwGH hat den von Rzeszut/Turpin referierten Fall des UFS dahingehend entschieden, dass § 76 BAO den Abgabepflichtigen kein subjektives Recht darauf einräumt, dass sich Organe ihres Amtes enthalten. Deshalb fehlt dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde. Die Beschwerde war daher o...

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