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SWK 33, 20. November 1994, Seite 721

Zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes

Zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes

Dr. Johann Mühlehner

Der Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaftsteuerschuld

gewinnt an Bedeutung

VON DR. JOHANN MÜHLEHNER

Die mit BGBl. 629/1994 veröffentlichte Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes sieht vor, daß die geänderte Fassung des Kapitalverkehrsteuergesetzes auf alle Rechtsvorgänge anzuwenden ist, für welche die Steuerschuld nach dem entsteht. Damit gewinnt die Frage Bedeutung, wann für die Rechtsvorgänge des § 2 KVStG die Gesellschaftsteuer entsteht. Diese Abgrenzung entscheidet z. B. über die Höhe des Gesellschaftsteuersatzes (§ 8 KVStG), die Frage, ob ein Ausnahmetatbestand des § 6 KVStG erfüllt ist, der bisher nicht geregelt war, usw.

Grundsätzlich ist das Entstehen der Steuerschuld im Gesellschaftsteuerrecht nach der Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO zu beurteilen (vgl. Zl. 85/ 15/0323, und die darin zitierte Vorjudikatur). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.

Im einzelnen wird dabei folgendes gelten:

1. Entstehung der Steuerschuld beim Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 2 Z 1 KVStG)

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen bei Neugründung mi...

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