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AVR 6, Dezember 2020, Seite 221

Geldwäschepräventionspflichten bei Steuerberatern und Rechtsanwälten

Überblick und Schwierigkeiten in der Praxis

Dimitar Hristov und Constanze Plischnack

Grundsätzlich versteht man unter Geldwäscherei das Verschleiern oder Verbergen der illegalen Herkunft von Vermögenswerten aus bestimmten Delikten, den sogenannten Vortaten. Die Bekämpfung bzw Prävention der Geldwäscherei stellt ein komplexes und durchaus aktuelles Thema dar. Die in den vergangenen Jahren in Kraft getretenen Identifikations-, Nachforschungs- und Meldepflichten für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer – konkret für Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte – haben ihren Ursprung im Gedanken, dass deren Dienstleistungen besonders stark für Geldwäscherei missbraucht werden können.

1. Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Status quo

Die ersten Grundsteine wurden bereits in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts in verschiedensten völkerrechtlichen Verträgen gelegt (Wiener Drogenkonvention, Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption [UNCAC], Palermo Konvention etc). Der Europarat erarbeitete das Straßburger Geldwäsche-Übereinkommen (1990) und die Warschauer Geldwäsche-Konvention (2005, nicht von Österreich ratifiziert). Diese internationalen ...

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