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SWK 11, 10. April 1994, Seite 046

Erbschaftssteuerversicherung

•Eine

Erbschaftssteuerversicherungführt nur dann zu einer Ermäßigung der Erbschaftssteuer, wenn die Versicherungssumme innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Erblassers an das Finanzamt überwiesen wird — (§ 16 Abs. 3 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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