Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite 046

Mietrechtsablöse: Gebühr

•Eine

Mietrechtsablöse, die für die Überlassung des Mietrechtes gezahlt wird, unterliegt der Gebühr für Bestandsverträge — (§ 33 TP 5 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...