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SWK 11, 10. April 1994, Seite 041

Bescheid: Berichtigung

•Die Abgabenbehörde hat die Berichtigung eines Bescheides wegen offenbaren

Versehensausreichend zu begründen — (§ 62 Abs. 4 AVG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(; 92/17/0073, 0074)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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