Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite R 41

Wassergebühren Wien

•Die Vorschreibung von

Wassergebührenkann nicht weiter bekämpft werden, wenn der Wasserabnehmer sein früheres Ansuchen um Überprüfung des Wasserzählers schriftlich zurückgezogen hat — (§ 11 Abs. 3 WasserversorgungsG Wien), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...