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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite 059

GmbH & Co. KG: Abschichtung

•Wenn aufgrund eines

Abschichtungsvertrageseine GmbH & Co. KG endet und das gesamte Vermögen der KG ohne Liquidation auf die GmbH übergeht, gehen auf diese auch alle abgabenrechtlichen Rechte und Pflichten über — (§ 19 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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