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SWK 27, 20. September 1994, Seite 142

Kapitalgesellschaft: Darlehen

Wenn eine Kapitalgesellschaft für aufgenommene Darlehen den Gläubigern neben fixen Zinsen auch eine Gewinnbeteiligung, die geringer als die fixe Verzinsung ist, zahlt, so ist für die Darlehensaufnahme keineGesellschaftsteuerzu entrichten — (§ 6 Abs. 1 Z 3 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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