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SWK 27, 20. September 1994, Seite R 140

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

Die Abgabenbehörde (Steiermärkische Landesregierung) hat im Verfahren wegen dersteiermärkischen Fremdenverkehrsabgabedie Angabe des Abgabepflichtigen, er nütze eine Wohnung zur Deckung seines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes, zu überprüfen — (§ 9 a Stmk. FrAbgG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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