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AVR 2, April 2020, Seite 56

KESt-Entlastung bei Holdingstrukturen und Missbrauch

Die VwGH-Rechtsprechung zu „Directive Shopping“ im Verhältnis zur EuGH-Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch

Martin Klokar

Die KESt-Entlastung von Outbound-Dividenden nach der Mutter-Tochter-Richtlinie wurde sowohl vom EuGH als auch von VwGH und BFG in viel beachteten Entscheidungen wiederholt behandelt. Dabei wurden wesentliche Aussagen zu den Voraussetzungen des Verfahrens zur KESt-Entlastung getroffen und die Substanz- und Aktivitätserfordernisse an Holdinggesellschaften präzisiert. Martin Klokar zeigt im nachfolgenden Beitrag die Kerninhalte der aktuellen Judikatur zum Thema „Directive Shopping“ auf und analysiert die Rechtsprechung des VwGH zur Entlastungsberechtigung vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH zum Rechtsmissbrauch.

1. KESt-Entlastung bei Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften führen im Regelfall gemäß § 93 EStG zu einer KESt-Abzugspflicht bei der ausschüttenden Gesellschaft. Die Höhe der KESt-Abzugspflicht hängt davon ab, ob die Empfänger der Kapitalerträge natürliche Personen (derzeit 27,5 %) oder Körperschaften (derzeit 25 %) sind.

§ 94 Z 2 EStG sieht für Gewinnausschüttungen unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung vom KESt-Abzug vor. Diese Befr...

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