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SWK 25, 1. September 1994, Seite 134

Vertragsdurchschriften: Gebühren

Durchschriftenvon Verträgen, bei denen auch die Unterschriften mit Farbpapier auf die Durchschriften durchgedrückt werden, sind gebührenpflichtig, wenn sie nicht als Gleichschriften dem Finanzamt innerhalb eines Monates nach Entstehen der Gebührenschuld vorgelegt werden — (§ 18 Abs. 1 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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