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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 82

Besteuerungsgrundlage: Schätzung

•Die Abgabenbehörde ist zur

Schätzungberechtigt, wenn in einem Kaffeehausbetrieb der Wareneingang teilweise nicht oder nur verkürzt aufgezeichnet worden ist — (§ 184 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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