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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 82
Besteuerungsgrundlage: Schätzung
•Die Abgabenbehörde ist zur
Schätzungberechtigt, wenn in einem Kaffeehausbetrieb der Wareneingang teilweise nicht oder nur verkürzt aufgezeichnet worden ist — (§ 184 BAO), (Abweisung)
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