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SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 82

Bindung an Feststellungsbescheide

•Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem

Feststellungsbescheidgetroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen nicht richtig sind — (§ 252 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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